DER NEUE
Der neue Rexton
Ab sofort erhältlich

Der neue Rexton präsentiert sich gegenüber seinem direkten Vorgänger deutlich optisch geschärft. Der neue markante Kühlergrill verleiht dem großen SUV eine beeindruckende Präsenz auf der Straße. Die scharfen Linien betonen die dreidimensionale Gestaltung der Frontschürze. Besonders in Verbindung mit den neuen optionalen LED-Scheinwerfern ist Ihnen mit dem Rexton ein Auftritt sicher, der bleibenden Eindruck hinterlässt.

Der neue Rexton präsentiert sich gegenüber seinem direkten Vorgänger deutlich optisch geschärft. Der neue markante Kühlergrill verleiht dem großen SUV eine beeindruckende Präsenz auf der Straße. Die scharfen Linien betonen die dreidimensionale Gestaltung der Frontschürze. Besonders in Verbindung mit den neuen optionalen LED-Scheinwerfern ist Ihnen mit dem Rexton ein Auftritt sicher, der bleibenden Eindruck hinterlässt.

Rexton 2.2 E-XDi Diesel: Verbrauch komb. l/100 km 7,5, CO2-Emission: komb. 199-198 g/km (gemäß VO (EG) Nr. 715/2007). Effizienzklasse C

SCHARFES ÄUSSERES MIT INNERER GRÖSSE:
DER NEUE REXTON

Der neue Rexton ab Maerz 2021
 
Der neue Rexton ab Maerz 2021

HIGHTECH IN STILVOLLER ATMOSPHÄRE:
DER NEUE REXTON

 
 

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Der neue Rexton ab Maerz 2021
 

Die hier angegebenen Kraftstoffverbrauchswerte wurden zwar auf Basis des neuen WLTP-Testzyklus gemessen, um jedoch die Vergleichbarkeit mit den nach dem bisherigen NEFZ-Testzyklus gemessenen Werten zu gewährleisten, handelt es sich bei den hier angegebenen Werten, wenn nicht anders ausgewiesen, um NEFZ-Werte, die gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2017/1153 durch ein Simulationsmodell ermittelt wurden. Zur Angabe der NEFZ-Werte sind wir gesetzlich gemäß Pkw-EnVKV verpflichtet. Bei den CO2-Emissionswerten handelt es sich, wenn nicht anders ausgewiesen, um Werte nach dem WLTP-Testzyklus. Die Kraftfahrzeugsteuer wird auf Basis der WLTP-Werte für CO2-Emissionen ermittelt. Welches Testverfahren zur Anwendung gekommen ist, ist auf der Fahrzeugdetailseite angegeben.

Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Dadurch können sich seit 1. September 2018 bei der Fahrzeugbesteuerung entsprechende Änderungen ergeben.

Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT) unentgeltlich erhältlich ist.

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